Grundpflege

Grundpflege

WIR Ambulanter Pflegedienst GmbH

Pflegeleistung: Grundpflege

Die Grundpflege zählt zu den meisten und regelmäßigen Pflegeleistungen. In der Grundpflege werden unsere Patienten durch Ernährung, Körperpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung verpflegt. Nach festgestellter Pflegestufe wird die Grundpflege bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag übernommen.

WIR Ambulanter Pflegedienst: Kleiner Überblick

WIR zählt zum führenden Pflegedienst im Kreis Mettmann. Auch im Wuppertaler Raum sind WIR vertreten. Sprechen Sie uns dafür einfach gerne an.

WARUM WIR?

Behandlungspflege SGB V

Pflegeleistungen wie Blutdruckmessungen, Wundversorgungen, Injektionen oder Medikamentengabe

Grundpflege
SGB XI

WIR bieten Ihnen Hilfe beim waschen, an- und auskleiden sowie Haut-, Haar- und Nagelpflege an

Hauswirtschaftliche versorgung

Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung, waschen und bügeln, sowie Einkaufen

Hilfe für Sie in Ihrem Alltag

Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen/Formularen, Beschaffung von Pflegehilfsmitteln und mehr

Fragen & Antworten (FAQ)

WIR versuchen Ihnen den besten Service zu bieten und bemühen uns für Sie die meist gestellten Fragen FAQ-Bereich zur Verfügung zu stellen. Hier finden Sie drei der wichtigsten Fragen.

Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beziehen möchten, müssen Sie zunächst bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Ein Kontakt kann auch über Ihre Krankenkasse erfolgen.

Nach Antragstellung kommt ein Gutachter des MDK (bei gesetzlich Versicherten) bzw. von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) zu Besuch, um sich ein Bild über den Zustand des Pflegebedürftigen zu machen. Er entscheidet dabei über die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung über die Zuteilung eines Pflegegrads und die damit verbundene Bewilligung von Pflegeleistungen.

Sofern Sie Anspruch auf Pflege haben oder uns zur Pflege beauftragen möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Unsere geschulten Mitarbeiter werden Ihnen telefonisch oder auch schriftlich näheres zu Ihrem Anliegen nennen und helfen können. Kontaktieren Sie uns dafür bitte.
Anspruch auf Pflegeleistungen haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen versorgt werden. Die Geld- und Sachleistungen sind zweckgebunden an die Pflege.

Die Zuschüsse der gesetzlichen und privaten Pflegekassen für die notwendige Betreuung und Pflege sowie Pflegehilfsmittel sind begrenzt bzw. gedeckelt. Für Kosten, die auch ohne Pflegebedürftigkeit aufkommen, also insbesondere Wohnen und Essen, kommt die Pflegeversicherung nicht auf.

Über Ihre persönlichen Ansprüche auf Pflegeleistungen werden Sie auch in einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI informiert. Auf eine individuelle Pflegeberatung haben Versicherte (und deren Angehörige) einen Rechtsanspruch, wenn sie einen Pflegegrad beantragt haben und hilfsbedürftig sind.
In Deutschland gibt es über 13.000 ambulante Pflegedienste. Die Preise variieren stark, je nach Ausstattung, dem Service-Standard und Angeboten vor Ort.

WIR Ambulanter Pflegedienst verzichtet daher bewusst darauf, Ihnen konkrete Preisübersichten zu präsentieren. Denn die Preise von ambulanten Pflegediensten sowie die Eigenanteile für Bewohner von Wohngruppen, Tages- und Nachtpflegen sowie Alten- bzw. Pflegeheimen unterscheiden sich erheblich voneinander je nach Bundesland, Region und Ausstattung der Einrichtung.

Pflegeleistungen im regionalen Raum

WIR Ambulanter Pflegedienst agiert nicht nur im Kreis Mettmann, sondern weist auch Pflege-Patienten in Wuppertal auf. Als regionaler Pflegedienst stehen wir Ihnen für unsere Leistungen in Ratingen, Mettmann, Wülfrath, Velbert, Heiligenhaus und Wuppertal jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

Fragen zur Flege?

Sie haben Fragen zur Pflege? Melden Sie sich bei uns einfach,
WIR hilft Ihnen gerne.

Bürozeiten

Montag – Freitag 08:00 – 16:00
info@wir-pflegedienst.de
Kaiserswerther Straße 51a
40878 Ratingen