Pflegeleistung: Grundpflege
Die Grundpflege zählt zu den meisten und regelmäßigen Pflegeleistungen. In der Grundpflege werden unsere Patienten durch Ernährung, Körperpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung verpflegt. Nach festgestellter Pflegestufe wird die Grundpflege bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag übernommen.
WIR Ambulanter Pflegedienst: Kleiner Überblick
WIR zählt zum führenden Pflegedienst im Kreis Mettmann. Auch im Wuppertaler Raum sind WIR vertreten. Sprechen Sie uns dafür einfach gerne an.
- mit Leidenschaft für unsere Patienten unterwegs
- Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen, sowie Sozialämter
- übernahme der Verhinderungspflege zur Unterstützung
- übernahme der Beratungsgespräche
WARUM WIR?
- WIR pflegen, betreuen und beraten Sie zuverlässig, freundlich und vertrauensvoll
- WIR sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen, sowie Sozialämter
- WIR Bieten Ihnen alle Leistungen der Grund und Behandlungspflege
- WIR übernehmen die Verhinderungspflege zur Unterstützung pflegender Angehörigen
Behandlungspflege SGB V
Grundpflege
SGB XI
Hauswirtschaftliche versorgung
Hilfe für Sie in Ihrem Alltag
Fragen & Antworten (FAQ)
WIR versuchen Ihnen den besten Service zu bieten und bemühen uns für Sie die meist gestellten Fragen FAQ-Bereich zur Verfügung zu stellen. Hier finden Sie drei der wichtigsten Fragen.
Nach Antragstellung kommt ein Gutachter des MDK (bei gesetzlich Versicherten) bzw. von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) zu Besuch, um sich ein Bild über den Zustand des Pflegebedürftigen zu machen. Er entscheidet dabei über die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung über die Zuteilung eines Pflegegrads und die damit verbundene Bewilligung von Pflegeleistungen.
Sofern Sie Anspruch auf Pflege haben oder uns zur Pflege beauftragen möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Unsere geschulten Mitarbeiter werden Ihnen telefonisch oder auch schriftlich näheres zu Ihrem Anliegen nennen und helfen können. Kontaktieren Sie uns dafür bitte.
Die Zuschüsse der gesetzlichen und privaten Pflegekassen für die notwendige Betreuung und Pflege sowie Pflegehilfsmittel sind begrenzt bzw. gedeckelt. Für Kosten, die auch ohne Pflegebedürftigkeit aufkommen, also insbesondere Wohnen und Essen, kommt die Pflegeversicherung nicht auf.
Über Ihre persönlichen Ansprüche auf Pflegeleistungen werden Sie auch in einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI informiert. Auf eine individuelle Pflegeberatung haben Versicherte (und deren Angehörige) einen Rechtsanspruch, wenn sie einen Pflegegrad beantragt haben und hilfsbedürftig sind.
WIR Ambulanter Pflegedienst verzichtet daher bewusst darauf, Ihnen konkrete Preisübersichten zu präsentieren. Denn die Preise von ambulanten Pflegediensten sowie die Eigenanteile für Bewohner von Wohngruppen, Tages- und Nachtpflegen sowie Alten- bzw. Pflegeheimen unterscheiden sich erheblich voneinander je nach Bundesland, Region und Ausstattung der Einrichtung.
Pflegeleistungen im regionalen Raum
WIR Ambulanter Pflegedienst agiert nicht nur im Kreis Mettmann, sondern weist auch Pflege-Patienten in Wuppertal auf. Als regionaler Pflegedienst stehen wir Ihnen für unsere Leistungen in Ratingen, Mettmann, Wülfrath, Velbert, Heiligenhaus und Wuppertal jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
Alle weiteren Leistungen
Fragen zur Flege?
Sie haben Fragen zur Pflege? Melden Sie sich bei uns einfach,
WIR hilft Ihnen gerne.
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