Wundversorgung
Wundversorgung WIR Ambulanter Pflegedienst GmbH Pflegeleistung: Wundversorgung Die Wundversorgung erfordert eine fachgerechte Behandlung und Versorgung. Pflegekräfte mit dieser notwendigen Ausbildung…
Hauswirtschaft
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Behandlungspflege
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Grundpflege
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WIR Ambulanter Pflegedienst: Kleiner Überblick
WIR zählt zum führenden Pflegedienst im Kreis Mettmann. Auch im Wuppertaler Raum sind WIR vertreten. Sprechen Sie uns dafür einfach gerne an.
- mit Leidenschaft für unsere Patienten unterwegs
- Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen, sowie Sozialämter
- übernahme der Verhinderungspflege zur Unterstützung
- übernahme der Beratungsgespräche
WARUM WIR?
- WIR pflegen, betreuen und beraten Sie zuverlässig, freundlich und vertrauensvoll
- WIR sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen, sowie Sozialämter
- WIR Bieten Ihnen alle Leistungen der Grund und Behandlungspflege
- WIR übernehmen die Verhinderungspflege zur Unterstützung pflegender Angehörigen
Behandlungspflege SGB V
Pflegeleistungen wie Blutdruckmessungen, Wundversorgungen, Injektionen oder Medikamentengabe
Grundpflege
SGB XI
WIR bieten Ihnen Hilfe beim waschen, an- und auskleiden sowie Haut-, Haar- und Nagelpflege an
Hauswirtschaftliche versorgung
Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten, Reinigung der Wohnung, waschen und bügeln, sowie Einkaufen
Hilfe für Sie in Ihrem Alltag
Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen/Formularen, Beschaffung von Pflegehilfsmitteln und mehr
Fragen & Antworten (FAQ)
WIR versuchen Ihnen den besten Service zu bieten und bemühen uns für Sie die meist gestellten Fragen FAQ-Bereich zur Verfügung zu stellen. Hier finden Sie drei der wichtigsten Fragen.
Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beziehen möchten, müssen Sie zunächst bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Ein Kontakt kann auch über Ihre Krankenkasse erfolgen.
Nach Antragstellung kommt ein Gutachter des MDK (bei gesetzlich Versicherten) bzw. von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) zu Besuch, um sich ein Bild über den Zustand des Pflegebedürftigen zu machen. Er entscheidet dabei über die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung über die Zuteilung eines Pflegegrads und die damit verbundene Bewilligung von Pflegeleistungen.
Sofern Sie Anspruch auf Pflege haben oder uns zur Pflege beauftragen möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Unsere geschulten Mitarbeiter werden Ihnen telefonisch oder auch schriftlich näheres zu Ihrem Anliegen nennen und helfen können. Kontaktieren Sie uns dafür bitte.
Nach Antragstellung kommt ein Gutachter des MDK (bei gesetzlich Versicherten) bzw. von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) zu Besuch, um sich ein Bild über den Zustand des Pflegebedürftigen zu machen. Er entscheidet dabei über die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung über die Zuteilung eines Pflegegrads und die damit verbundene Bewilligung von Pflegeleistungen.
Sofern Sie Anspruch auf Pflege haben oder uns zur Pflege beauftragen möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Unsere geschulten Mitarbeiter werden Ihnen telefonisch oder auch schriftlich näheres zu Ihrem Anliegen nennen und helfen können. Kontaktieren Sie uns dafür bitte.
Anspruch auf Pflegeleistungen haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen versorgt werden. Die Geld- und Sachleistungen sind zweckgebunden an die Pflege.
Die Zuschüsse der gesetzlichen und privaten Pflegekassen für die notwendige Betreuung und Pflege sowie Pflegehilfsmittel sind begrenzt bzw. gedeckelt. Für Kosten, die auch ohne Pflegebedürftigkeit aufkommen, also insbesondere Wohnen und Essen, kommt die Pflegeversicherung nicht auf.
Über Ihre persönlichen Ansprüche auf Pflegeleistungen werden Sie auch in einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI informiert. Auf eine individuelle Pflegeberatung haben Versicherte (und deren Angehörige) einen Rechtsanspruch, wenn sie einen Pflegegrad beantragt haben und hilfsbedürftig sind.
Die Zuschüsse der gesetzlichen und privaten Pflegekassen für die notwendige Betreuung und Pflege sowie Pflegehilfsmittel sind begrenzt bzw. gedeckelt. Für Kosten, die auch ohne Pflegebedürftigkeit aufkommen, also insbesondere Wohnen und Essen, kommt die Pflegeversicherung nicht auf.
Über Ihre persönlichen Ansprüche auf Pflegeleistungen werden Sie auch in einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI informiert. Auf eine individuelle Pflegeberatung haben Versicherte (und deren Angehörige) einen Rechtsanspruch, wenn sie einen Pflegegrad beantragt haben und hilfsbedürftig sind.
In Deutschland gibt es über 13.000 ambulante Pflegedienste. Die Preise variieren stark, je nach Ausstattung, dem Service-Standard und Angeboten vor Ort.
WIR Ambulanter Pflegedienst verzichtet daher bewusst darauf, Ihnen konkrete Preisübersichten zu präsentieren. Denn die Preise von ambulanten Pflegediensten sowie die Eigenanteile für Bewohner von Wohngruppen, Tages- und Nachtpflegen sowie Alten- bzw. Pflegeheimen unterscheiden sich erheblich voneinander je nach Bundesland, Region und Ausstattung der Einrichtung.
WIR Ambulanter Pflegedienst verzichtet daher bewusst darauf, Ihnen konkrete Preisübersichten zu präsentieren. Denn die Preise von ambulanten Pflegediensten sowie die Eigenanteile für Bewohner von Wohngruppen, Tages- und Nachtpflegen sowie Alten- bzw. Pflegeheimen unterscheiden sich erheblich voneinander je nach Bundesland, Region und Ausstattung der Einrichtung.
Pflegeleistungen im regionalen Raum
WIR Ambulanter Pflegedienst agiert nicht nur im Kreis Mettmann, sondern weist auch Pflege-Patienten in Wuppertal auf. Als regionaler Pflegedienst stehen wir Ihnen für unsere Leistungen in Ratingen, Mettmann, Wülfrath, Velbert, Heiligenhaus und Wuppertal jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
Unsere Pflegeleistungen:
Fragen zur Flege?
Sie haben Fragen zur Pflege? Melden Sie sich bei uns einfach,
WIR hilft Ihnen gerne.
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Bürozeiten
Montag – Freitag 08:00 – 16:00
info@wir-pflegedienst.de
Kaiserswerther Straße 51a
40878 Ratingen
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